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CDU zur Rathaussanierung
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Presse
24.09.2011, 21:19 Uhr | Übersicht | Drucken
CDU gegen Dichtheitsprüfung
CDU-Fraktion beantragt Resolution gegen Landeswassergesetz


Selten hat nach Meinung der CDU ein Thema die Bürgerinnen und Bürger in der letzten Zeit so beschäftigt wie die vom Landeswassergesetz geforderte Dichtheitsprüfung. Das zeigt sich in vielen privaten Diskussionen, dem beachtlichen Zuspruch bei der von der Bürgerinitiative „Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte“ durchgeführten Unterschriftenaktion sowie der großen Beteiligung an der entsprechenden Informationsveranstaltung.



Diese Brisanz erahnend hatte daher der Rat der Gemeinde Havixbeck die Dichtheitsprüfung bereits in seiner Sitzung vom 26. Mai 2011 auf der Tagesordnung. Damals wurde mit einstimmigem Beschluss die Verwaltung beauftragt, bis zur übernächsten Sitzungsfolge (1. Sitzung nach der Sommerpause) ein Konzept zu entwickeln, wie die gesetzlichen Verpflichtungen der Dichtheitsprüfungen nach dem Landeswassergesetz NRW umgesetzt werden sollen.
Nachdem der Bürgermeister die Verwaltungsvorlagen für diese Sitzung nunmehr vorgelegt hat, ist leider festzustellen, dass dieser Beschluss des Rates vom Bürgermeister ignoriert wird. Verwaltungsvorlage zur Dichtheitsprüfung – Fehlanzeige. In ihrer letzten Sitzung hat daher die CDU-Fraktion beschlossen, die fehlende Ausgewogenheit bei den Dichtheitsprüfungen auf die politische Gestaltungsebene zu heben, denn „Nichtstun“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Gerd Hense, „hilft den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht weiter.“

Bevor jedoch über gewisse Nichtumsetzungs- oder Nichtahndungsmaßnahmen – wie sie die Stadt Münster hat verlautbaren lassen – nachgedacht wird, möchte die CDU die Bemühungen unterstützen, die auf eine Änderung der maßgeblichen Vorschriften des Landeswassergesetzes gerichtet sind. Die CDU hat daher dem Bürgermeister eine entsprechende Resolution zur Verabschiedung im Rat der Gemeinde Havixbeck zugeleitet. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen aufzuheben, soweit nach § 61a, Abs.3 und 4 des Landeswassergesetzes Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen müssen.
Verwiesen wird dabei insbesondere auf den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Bundesbürger, die zweifelhafte Gesetzgebungskompetenz, die äußerst umstrittene Sinnhaftigkeit der Dichtheitsprüfungen und die auseinander klaffende Kosten-Nutzen-Relation. „In der Verabschiedung der Resolution sehen wir - neben der Unterstützung der Unterschriftenaktion - unseren möglichen Beitrag zur Förderung der berechtigten Anliegen der Bürgerinitiative,“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Gerd Hense. Dabei hofft die CDU auf eine breite Zustimmung zu ihrem Antrag durch die anderen Parteien, um damit auch ein eindeutiges Signal in Richtung Landesregierung zu senden.


aktualisiert von Matthias Wesselmann, 26.09.2011, 15:43 Uhr

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